Das
Bundessozialgericht ist mit Urteil vom 06.02.1997 (Landesstrom-Urteil)
zu dem Schluss
gekommen, dass „ ... so weit zum Betrieb eines Gerätes, das
als Hilfsmittel geleistet wird, auch eine Energieversorgung gehört, ...
diese ebenfalls von den Krankenkassen zu übernehmen.." sei.
Erst
durch die MDK Projektgruppe "Schlafapnoe" wurde im Oktober
1998 eine Arbeitshilfe für Krankenkassen und MDK Gutachter geschaffen,
die unter Punkt 2.9.4 - Stromkosten - die durchschnittlichen
Jahreskosten wie folgt beziffern (Stand: 2009):