Update: 14.1.2012


Erstattung von Stromkosten (Landesstrom-Urteil)

Das Bundessozialgericht ist mit Urteil vom 06.02.1997 (Landesstrom-Urteil) zu dem Schluss  gekommen, dass „ ... so weit zum Betrieb eines Gerätes, das als Hilfsmittel geleistet wird, auch eine Energieversorgung gehört, ... diese ebenfalls von den Krankenkassen zu übernehmen.." sei.

 

Erst durch die MDK Projektgruppe "Schlafapnoe" wurde im Oktober 1998 eine Arbeitshilfe für Krankenkassen und MDK Gutachter geschaffen, die unter Punkt 2.9.4 - Stromkosten - die durchschnittlichen Jahreskosten wie folgt beziffern (Stand: 2009):


für CPAP-Geräte ohne Luftbefeuchter = 24,73 Euro/Jahr (Pauschale)
für CPAP-Geräte mit Luftbefeuchter = 42,56 Euro/Jahr (Pauschale)



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© Selbsthilfe Schlafapnoe-Atemstillstand Hilden e.V. 2009